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THEMA
2-2021 mandat
Gedanken zur Revision der
Strafprozessordnung
Gleichzeitig eine kritische Würdigung ausgewählter
Aspekte aus Sicht der Strafverteidigung
1. 10 Jahre StPO:
Kaum in Kraft, schon
revisionsbedürftig?
Bereits kurz nach Inkrafttreten
der Schweizerischen Strafprozessordnung
per 1. Januar
2011 wurden im Zuge deren
Anwendung in der Praxis zahlreiche
kritische Stimmen laut.
Auf politischer Ebene folgten
diverse Motionen, Postulate,
sowie parlamentarische
und kantonale Initiativen zu
(punktuellen) Änderungen der
Strafprozessordnung. Statt
die diversen Vorstösse einzeln
zu behandeln, haben sich die
eidgenössischen Räte letztlich
dazu entschieden, eine allfällige
Revision der StPO im Rahmen
einer Gesamtschau anzugehen.
1
Nach Einsetzung einer Arbeitsgruppe
zur «Prüfung der
Praxistauglichkeit»2 der StPO
wurde im Dezember 2017 ein
Vorentwurf für eine Revision
in die Vernehmlassung geschickt3,
in deren Rahmen unter
anderem seitens des Schweizerischen
Anwaltsverbands
(SAV) – m. E. zurecht – darauf
hingewiesen wurde, dass die
Vorlage die Waffengleichheit
weiter schwäche, zumal die
bereits stark ausgeprägten
Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden
zulasten der
Verteidigungsrechte und der
Justiz erweitert würden.4 Im
Fokus standen diesbezüglich
insbesondere die Regelung
betreffend die Einschränkung
der Teilnahmerechte der beschuldigten
Person an Beweiserhebungen
– insbesondere
Einvernahmen –, die Verschärfung
der Bestimmung über
Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr,
sowie auch
das Haftbeschwerderecht der
Staatsanwaltschaft.5
* In Zusammenarbeit mit Herrn Dr.
iur. Bernhard Isenring, Rechtsanwalt,
imkp Rechtsanwälte Meilen
und St.Gallen.
1 Vgl. Erläuternder Bericht zur Änderung
der Strafprozessordnung
(Umsetzung der Motion 14.3383,
Kommission für Rechtsfragen des
Ständerats, Anpassung der Strafprozessordnung)
vom Dezember
2017; abrufbar unter: https://www.
bj.admin.ch/dam/bj/de/data/sicherheit/
gesetzgebung/aenderungstpo/
vn-ber-d.pdf.download.pdf/vn-ber-d.
pdf (zit. Erläuternder Bericht).
2 Erläuternder Bericht, S. 7.
3 Vgl. Vorentwurf zur Änderung der
Schweizerischen Strafprozessordnung
vom Dezember 2017; abrufbar
unter: https://www.bj.admin.ch/
dam/bj/de/data/sicherheit/gesetzgebung/
aenderungstpo/vorentw-d.pdf.
download.pdf/vorentw-d.pdf.
4 Vgl. Bundesamt für Justiz, Zusammenfassung
der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens über
den Bericht und den Vorentwurf zur
Änderung der Strafprozessordnung,
August 2019, S. 2; abrufbar unter:
https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/
data/sicherheit/gesetzgebung/aenderungstpo/
ve-ber-d.pdf.download.
pdf/ve-ber-d.pdf.
5 Vgl. Vernehmlassung des Schweizerischen
Anwaltsverbands; abrufbar
unter: https://www.bj.admin.ch/
dam/bj/de/data/sicherheit/gesetzgebung/
aenderungstpo/vn-stgnorganisationen.
pdf.download.pdf/
vn-stgn-organisationen.pdf.
/vn-ber-d.pdf
/vorentw-d.pdf
/vn-stgn-organisationen.pdf
/ve-ber-d.pdf