
Rolf Deubelbeiss
übernahm per
1. Januar 2021 das
Schulpräsidium
von Andreas Gehrig.
16 Gemeinderat
aus werden die Inhalte auf die verschiedenen
Kommunikationskanäle geleitet,
wie zum Beispiel Homepage, Facebook,
Webapp oder den Wellenbrecher.
Damit bietet sich nicht nur die Möglichkeit,
sämtliche Kommunikationsprozesse medienbruchfrei
zu digitalisieren, die Kommunikation
des Gemeinderates geht zudem hin
zu mehr Interaktivität.
Auch der Prozess für die Papierausgabe
des Wellenbrecher läuft neu komplett elektronisch.
In der zusätzlichen, neuen Online
Ausgabe können Artikel überdies mit
zusätzlichen Bildern, Plänen oder Videos
angereichert werden.
NEUKONSTITUIERUNG FÜR DIE
AMTSDAUER 2021 – 2024
Am 27. September 2020 fanden die Gesamterneuerungswahlen
für die Gemeindebehörden
statt. Sämtliche wiederkandidierenden
Amtsträgerinnen und Amtsträger
schafften die Wahl erfolgreich. Die einzige
Änderung ergab sich beim Schulpräsidium.
Andreas Gehrig trat per 31. Dezember 2020
in den Ruhestand. Die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger wählten im ersten Wahlgang
Rolf Deubelbeiss als seinen Nachfolger.
Dieser übernimmt sämtliche Funktionen
seines Vorgängers.
Der Gemeinderat konnte für die Amtsdauer
2021 – 2024 auch alle übrigen Gremien,
Delegationen und Funktionen besetzen.
NEUE KOMMISSION GESELLSCHAFT
Per 1. Januar 2021 löste die neue Kommission
Gesellschaft die bisherige Kommission
Jugend, Familie und Integration ab. Der
Zuständigkeitsbereich des neuen Gremiums
wurde um den Bereich «Alter» ergänzt.
Präsident der Kommission Gesellschaft ist
Gemeinderat und Schulpräsident Rolf Deubelbeiss.
Weiter gehören ihr die Gemeinderäte
Reto Kuratli (Integrationsbeauftragter
der Gemeinde) und Kathrin Metzler (zuständig
für den Altersbereich) an. Ergänzt wird
das Gremium durch die Fachpersonen
Hildegard Bleisch (Kinder & Jugend) sowie
Jridé Huber Giarratana (Familie).
CORONAVIRUS
Das Coronavirus veränderte im Jahr 2020
das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche
Leben. Die Gemeinde war davon
als Arbeitgeberin, als Schulträgerin, als Betreiberin
von Sport- und Freizeitanlagen, als
Vermieterin von Gewerbeliegenschaften und
als vom Kanton eingesetztes Kontrollorgan
betroffen. Die sich immer wieder ändernden
Rahmenbedingungen verlangten von allen
Beteiligten grosse Flexibilität.
Finanziell wird sich Corona ab 2021 voll
auswirken, wenn das Jahr 2020 als Bemessungsgrundlage
zum Tragen kommt, und
zwar bei den Steuern sowohl der natürlichen
als auch der juristischen Personen.
Bei Letzteren fällt ab 2021 zusätzlich die
AHV-Steuervorlage (STAF) ins Gewicht, welche
für Gemeinden bei den Steueranteilen
Mindereinnahmen von 25 % bewirkt.
Mit der Durchführung der Abstimmung zum
Autobahnanschluss Witen hat der Gemeinderat
ein wichtiges Legislaturziel erreicht.
Mit dem Abbruch
der beiden Gaskugeln
ergab sich im Rietli
ein spannendes
Entwicklungsgebiet.
Ein Legislaturziel des
Gemeinderates war
es, entsprechende Planungen
anzustossen.