
NETTOZINSAUFWAND GEMEINDE (inkl. Schule)
1500
1250
1000
750
500
250
0
1’232 1’084 821 608 487 431 342 562 681 651 640 522 292 292 225 221 178 94 85 71
9 % 7 % 5 % 4 % 3 % 3 % 2 % 3 % 4 % 4 % 4 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % <1 % <1 % <1 %
Finanzen 9
0,5 % zu veranschlagen, wie es der Kanton
empfiehlt. Er geht von einer Nullrunde aus.
Auch die Nachzahlungen aus Vorjahren
dürften deutlich tiefer ausfallen, da im 2020
wohl einige Arbeitnehmende wegen Kurzarbeit
Lohnausfälle zu beklagen hatten.
Bei den Steuern juristischer Personen fallen
nicht nur die einmaligen Ertragspositionen
des Vorjahres im Umfang von rund CHF
2’500’000 weg. Wegen des Bundesgesetzes
über die Steuerreform und die AHV-
Finanzierung (STAF) reduzieren sich die
Gemeindeanteile an den Steuern juristischer
Personen um 25 %. Die budgetierten Einnahmen
von CHF 2’900’000 sind zwar rund
CHF 3’000’000 tiefer als im Vorjahr, jedoch
trotzdem optimistisch.
Auch bei den Grundstückgewinnsteuern ist
von einem «normalen» Jahr auszugehen.
Das bedeutet Mindererträge in der Höhe
von rund CHF 1’500’000.
Für die obligatorische Schule sind gegenüber
dem Rechnungsergebnis 2020 rund
CHF 750’000 mehr budgetiert. Darin enthalten
ist auch der neu ganzjährige Betrieb
der Tagesstrukturen.
Auch für die Soziale Sicherheit ist im 2021
mit Mehrausgaben zu rechnen. Im Budget
ist ein Plus von CHF 400’000 enthalten.
Wie sich Corona mittelfristig auswirkt, ist
schwierig abzuschätzen.
Die Auswirkungen aus dem neuen Finanzausgleich
des Bundes NFA auf die Gemeinden
drücken erst im 2022 voll durch. Dannzumal
ist gegenüber 2021 mit zusätzlichen
Kosten von rund CHF 450’000 zu rechnen.
Es lohnt sich deshalb, trotz des guten
Rechnungsabschlusses 2020 vorsichtig zu
bleiben und auf eine Steuerfusssenkung zu
verzichten.
Die neuen Ausgaben für 2021 sind in der
Jahresrechnung ab Seite 51 erläutert.
FINANZPLANUNG
Der Gemeinderat führt die Finanzplanung
sowohl für den Haushalt der Gemeinde als
auch für jenen der Nebenbetriebe laufend
nach. Damit stellt er die Kontinuität seiner
Finanzpolitik sicher.
Finanzplanungen stützen sich immer auf
verschiedene Annahmen. Diese basieren auf
aktuellen Einschätzungen und sollen eine
Annäherung an die künftige finanzielle Entwicklung
ermöglichen, wobei insbesondere
auch die geplanten Investitionen mit einbezogen
werden. Sie sind jedoch jährlich zu
überprüfen und anzupassen.
Die Finanzplanungen gehen vom aktuellen
Budget aus. Sie präsentieren sich wie folgt:
Zinsen
Steuerprozente
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in 1’000 Fr.
2018 2019 2020
Der Nettozinsaufwand hat sich wie folgt entwickelt: