
70 Jahresrechnungen
BERICHT DER GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION
an die Bürgerschaft
der Gemeinde Goldach
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
haben wir die Buchführung, die Jahresrechnung
und die Amtsführung für das Rechnungsjahr
2020 sowie die Anträge des Rates
über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr
2021 geprüft.
Für die Jahresrechnung und die Amtsführung
ist der Gemeinderat verantwortlich, während
unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen
und zu beurteilen.
Wir prüften die Posten und Angaben der
Jahresrechnung mittels Analysen und Erhebungen
auf der Basis von Stichproben. Ferner
beurteilten wir die Anwendung der mass-
gebenden Haushaltsvorschriften, die wesentlichen
Bewertungsentscheide sowie die
Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes.
Bei der Prüfung der Amtsführung wird be-
urteilt, ob die Voraussetzungen für eine
gesetzeskonforme Amtsführung gegeben
sind.
Die Rechnungskontrolle haben wir an die
PricewaterhouseCoopers AG PWC St.Gallen
übertragen.
Gemäss unserer Beurteilung und gestützt
auf die Berichterstattung der PWC St.Gallen
entsprechen die Buchführung, die Jahresrechnung
und die Amtsführung sowie die Anträge
des Rates über Budget und Steuerfuss
den gesetzlichen Bestimmungen.
Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit
stellen wir folgende Anträge:
1. Die Jahresrechnung 2020
der Gemeinde Goldach sei
zu genehmigen.
2. Die Anträge des Rates über Budget
und Steuerfuss für das Rechnungsjahr
2021 seien zu genehmigen.
Wir danken dem Gemeinderat und den
Mitarbeitenden der Verwaltung für die gute
Erfüllung ihrer Aufgaben.
Goldach, 22. Februar 2021
Geschäftsprüfungskommission:
n Herbert Wagenbichler, Präsident
n Andreas Breu
n Urs Gnädinger
n Georg Klein
n Andrea Mazenauer
n Daniel Rüegg
n Jeannette Strompen Hubmann