
10 Finanzen
lich 3 Mio. Franken pro Jahr investiert. In
der gleichen Zeit konnte sie ordentlich im
Durchschnitt 2,15 Mio. und ausserordentlich
aus Jahresergebnissen 1,02 Mio. Franken
pro Jahr abschreiben. Hinzu kommt
ein ausgewiesener Ertragsüberschuss von
durchschnittlich 0,13 Mio. Franken pro Jahr.
Total stand den jährlichen Investitionen von
3 Mio. Franken also ein Cashflow aus der
Betriebstätigkeit von rund 3,3 Mio. Franken
gegenüber, was seit 2003 einen Abbau der
Verschuldung um rund 5 Mio. Franken ermöglichte.
Goldach konnte seine Verschuldung in der
Vergangenheit folglich nur dank ordentlichen
und ausserordentlichen Abschreibungen
in der Höhe von gut 3 Mio. Franken
pro Jahr stabil halten. Mit der vom Gemeinderat
gewählten RMSG-Umsetzung nähern
sich die ordentlichen Abschreibungen diesem
Wert an.
Nachhaltige Lösung
Mit einem auf 1,6 Mio. Franken reduzierten
Abschreibungsaufwand, wie er sich ohne
Neubewertung des Verwaltungsvermögens
ergäbe, wäre die Gemeinde jährlich auf
hohe Ertragsüberschüsse aus dem ordentlichen
Betrieb angewiesen, um die Verschuldung
nicht unkontrolliert ansteigen zu
lassen. Damit würde der Gemeinderat auf
das Prinzip «Hoffnung» setzen. Mit dem
gewählten Vorgehen reicht eine ausgeglichene
Rechnung, um den Gemeindehaushalt
langfristig im Gleichgewicht zu halten.
Sollten sich auch in Zukunft positive Rechnungsabschlüsse
ergeben, so ist der daraus
resultierende zusätzliche Abbau der Verschuldung
durchaus willkommen.
Zweistufiger Rechnungsabschluss
Die Erfolgsrechnung schliesst neu zweistufig
ab. In der ersten Stufe wird das operative
Ergebnis, bestehend aus Betriebs- und
Finanzergebnis, ausgewiesen. Die zweite
Stufe beinhaltet das Ergebnis aus Reserveveränderungen,
d. h. Reservebildungen und
-auflösungen. Die Ergebnisse aus der ersten
und zweiten Stufe bilden zusammen das
Gesamtergebnis.
Vorfinanzierungen und zusätzliche
Abschreibungen
Vorfinanzierungen und zusätzliche Abschreibungen
sind auch im RMSG noch
möglich, sofern aus der ersten Stufe der
Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss
resultiert. Im Gegensatz zum alten Rechnungsmodell
kann Verwaltungsvermögen
aber nicht mehr direkt auf null abgeschrieben
werden. Sowohl Vorfinanzierungen als
auch zusätzliche Abschreibungen werden
als Eigenkapital bilanziert. Die Auflösung
erfolgt dann in jährlichen Tranchen über die
ordentliche Nutzungsdauer des Investitionsobjektes
in der zweiten Stufe der Erfolgsrechnung.
Folglich bleiben die ordentlichen
Abschreibungen in der ersten Stufe der Erfolgsrechnung
über die gesamte Nutzungsdauer
des Investitionsobjektes unverändert
und führen allenfalls zu einem Aufwandüberschuss
in der ersten Stufe, der dann
jeweils mit der scheibchenweisen Auflösung
der als Eigenkapital bilanzierten Vorfinanzierung
oder zusätzlichen Abschreibung in der
zweiten Stufe ausgeglichen wird.
Die erste Stufe der Erfolgsrechnung zeigt
folglich immer das betriebswirtschaftlich
korrekte, unverfälschte operative Ergebnis.
Gemeindebetriebe
Die gleichen Fragen wie beim Gemeindehaushalt
stellten sich dem Gemeinderat im
Übrigen auch bei den Gemeindebetrieben.
Er hat sich deshalb sowohl bei den Technischen
Betrieben als auch beim La Vita
Seniorenzentrum für dieselbe Vorgehensweise,
d. h. die vollständige Aufwertung
des Verwaltungsvermögens ohne Reservebezug,
entschieden.
BUDGET 2019
Das Budget 2019 weist unter Berücksichtigung
der vorstehend beschriebenen
Ausgangslage und unter Einbezug einer
Steuerfusssenkung um 3 % einen Aufwandüberschuss
von CHF 1’393’475 aus.
Bei der Budgetierung der laufenden Steuern
stützt sich der Gemeinderat auf die
Empfehlungen des Kantons. Es ist nicht mit
einem Bevölkerungswachstum wie im Vor-