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und organisatorischen Gründen einig, dass
der ERG-Unterricht im Klassenverband
gehalten werden sollte. Dennoch haben
sich die schulischen und kirchlichen Träger
anfangs an die kantonalen Vorgaben der
Wahlmöglichkeit nach ERG-Schulen und
ERG-Kirchen gehalten. Im ersten ERG-Jahr
haben nur wenige Eltern für ihre Kinder den
ERG-Kirchen-Unterricht gewählt. Aus Sicht
aller Beteiligten war dies nicht zufriedenstellend.
Die Bildungskommission schlug den
kirchlichen Partnern eine Anpassung des
ERG-Modells in Goldach vor mit ausschliesslicher
ERG-Beschulung durch die Lehrpersonen
der Volksschule. Die Vorstände der örtlichen
Landeskirchen haben dieser Lösung
vertrauensvoll zugestimmt. Sie trat auf den
1. August 2018 in Kraft.
KLASSENEINTEILUNGEN –
ELTERNWÜNSCHE
Gemäss Artikel 1 der Verordnung über den
Volksschulunterricht bildet der Schulrat in
Goldach die Bildungskommission (delegiert
an die Schulleitungssitzung) – nach Leistungsfähigkeit,
sozialer Herkunft und Muttersprache
ausgeglichene Klassen. Dabei
werden Quartiergrenzen und Schulwege
nach Möglichkeit berücksichtigt.
Einteilungswünsche der Eltern haben in den
letzten Jahren stark zugenommen, weshalb
in dieser Hinsicht keine Wünsche mehr
entgegengenommen werden können. Die
Lehrpersonen sind angehalten, allfällige
Beobachtungen bezüglich problematischen
Schülerkonstellationen in den Prozess der
Klasseneinteilungen einfliessen zu lassen.
SCHULLEITUNGSPRÄSIDIUM – WECHSEL
Nach 13 Jahren hat Schulleiterin Beata
Rausch per Ende Juli 2018 ihr Amt als Vorsitzende
der Schulleitungssitzung abgegeben.
Sie verbleibt weiterhin im Amt als
Schulleiterin des Schulkreises Feld. Die Bildungskommission
bedankt sich bei Beata
Rausch herzlich für die umsichtige und loyale
Amtsführung als Präsidentin der Schulleitungssitzung.
In die Nachfolge als Schulleitungspräsident
per 1. August 2018 hat die Bildungskommission
Oberstufenschulleiter Elmar Hürlimann
gewählt.
MUSIKALISCHE GRUNDSCHULE –
SYSTEMWECHSEL
Im neuen «Lehrplan St.Galler Volksschule»
wird das Fach «Musikalische Grundschule»
(MGS) innerhalb des Zeitgefässes «Musik»
während zwei Jahren mit je einer Jahreslektion
ausgeschildert. Den einzelnen Schulträgern
stehen dafür seit dem Schuljahr
2016/2017 zwei Modelle zur Ausgestaltung
der MGS zur Verfügung.
Modell 1: MGS im 2. Kindergartenjahr
und im 1. Primarschuljahr.
Modell 2: MGS im 1. und 2. Primarschuljahr.
In Goldach ist die Musikalische Grundschule
seit dem Schuljahr 2008/09 nach Modell 1
mit je einer Wochenlektion in die Lektionentafel
des zweiten Kindergartenjahres und
der ersten Primarklasse eingebunden.
Aus pädagogischen Überlegungen hat die
Bildungskommission nun beschlossen, die
Musikalische Grundschule ab dem Schuljahr
2019/20 mit je einer Wochenlektion
in die 1. und 2. Primarklasse zu verschieben
(Modell 2). Der pädagogische Auftrag
in musikalischer Grundschulung lässt sich
mit älteren Kindern besser umsetzen. Hinzu
kommt, dass die Ausbildung der MGS-Lehrpersonen
auf deren Einsatz in der Unterstufe
ausgerichtet ist.