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Gutachten
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BERICHT UND ANTRAG
ÜBER DEN NACHTRAG
ZUR GEMEINDEORDNUNG
Der Gemeinderat beantragt der Bürgerversammlung,
die Gemeindeordnung
in Art. 34 zu ändern. Im Hinblick auf
das Projekt «Autobahnanschluss Plus»
sollen Vernehmlassungen zur Projektierung
von Strassenbauten des Kantons
ab einem Kostenvoranschlag von
20 Mio. Franken direkt an der Urne
entschieden werden. Gemäss aktueller
Regelung unterstehen die Vernehmlassungsbeschlüsse
dem fakultativen Referendum,
wenn der Kostenvoranschlag
über 2 Mio. Franken liegt.
SACHVERHALT
In naher Zukunft wird sich der Gemeinderat
mit den Projekten aus dem Masterplan
«Autobahnanschluss Plus» befassen und
sich zu den Kantonsstrassenprojekten vernehmen
lassen.
Autobahnanschluss
Die geschätzten Kosten für den Autobahnanschluss
bis und mit dem Knoten an der
Sulzstrasse (Nationalstrassenperimeter)
belaufen sich auf 85 Mio. Franken. Davon
gehen voraussichtlich rund 25 Mio. Franken
zu Lasten des Bundes und rund 60 Mio.
Franken zu Lasten des Kantons. Der Autobahnanschluss
selbst ist allerdings ein Nationalstrassenprojekt
mit den entsprechend
vorgegebenen Verfahren und Normen nach
Nationalstrassenrecht. Für die Bürgerschaft
ist kein direktes Mitspracherecht vorgesehen.
Kantonsstrasse
Die Kantonsstrasse beginnt ab der Sulzstrasse
und führt bis zum See. Die Grobkosten
sind auf 60 bis 70 Mio. Franken
veranschlagt. Diese sind grundsätzlich vom
Kanton zu tragen. Es ist im Rahmen des Agglomerationsprogramms
der 3. Generation
aber ein Beitrag des Bundes in der Höhe
von ca. 35 % zu erwarten, womit für den
Kanton ein Restbetrag von 40 bis 45 Mio.
Franken verbleiben wird, an den die Stadt
Rorschach sowie die Gemeinden Goldach
und Rorschacherberg einen Anteil von ca.
10 % leisten müssen.
Für dieses Projekt wird der Kanton die Gemeinden
Goldach und Rorschach gestützt
auf die Bestimmungen des Strassengesetzes
zur Vernehmlassung einladen und eine Zusicherung
des Gemeindeanteils einfordern.
Gemeindeanteile nach Art. 69 und 76
Strassengesetz sind gebundene Ausgaben.
Die Bevölkerung hat in diesem Fall ein
Mitspracherecht gestützt auf Art. 34 der
Gemeindeordnung.
Heutige Regelung
Aktuell ist Art. 34 der Gemeindeordnung
wie folgt formuliert:
«Der Gemeinderat beschliesst über Vernehmlassungen
zur Projektierung von Strassenbauten
des Kantons, wenn der Kostenvoranschlag
2’000’000 Franken nicht
übersteigt.
Er unterstellt seinen Vernehmlassungsbeschluss
dem fakultativen Referendum,
wenn der Kostenvoranschlag über
2’000’000 Franken liegt.»
Die Bürgerschaft stimmt dem Vernehmlassungsbeschluss
des Gemeinderates gemäss
aktueller Regelung also zu, indem sie auf
das Referendum verzichtet oder – im Falle
eines Zustandekommens – den Beschluss an
der Urne absegnet.
Angestrebte Regelung
Der Autobahnanschluss mit dem weiterführenden
Kantonsstrassenprojekt und den
übrigen Begleitmassnahmen werden das
Verkehrsregime und die weitere Entwicklung
unserer Region massgeblich verändern.
Dem Gemeinderat ist es deshalb wichtig,
dass der Entscheid möglichst breit abgestützt
ist, was einzig an der Urne möglich
ist.
Auch wenn die Bevölkerung zum eigentlichen
Autobahnanschluss kein Mitspracherecht
hat, so entscheidet sie mit dem Kantonsstrassenprojekt,
d. h. der Abnahme des