
Einleitung 5
erzeugen. Aber auch für die bestehenden
Unternehmungen wird durch die Neuaufteilung
und die direktere Erschliessung über
die Thannäckerstrasse an das übergeordnete
Verkehrsnetz eine verbesserte Situation
für den Fortbestand und die Entwicklung
ihrer Betriebe erzielt. Durch die neue
Verbindung soll im Weiteren das Gebiet der
Rietbergstrasse vom Schwerverkehr entlastet
werden. Dies ist nicht nur wichtig für die
Anstösser und Quartierbewohner, sondern
ergibt auch vor dem Hintergrund der Sanierung
und Neugestaltung der Rietbergstrasse
Sinn, welche Anliegen des Langsamverkehrs
aufnimmt und damit die bessere Anbindung
der Fussgänger und der Velofahrer an
den See ermöglicht.
Blockierte Zentrumsüberbauung
Natürlich ist auch im Jahr 2018 nicht alles
nach Plan verlaufen. Die Zentrumsüberbauung,
welche den Abriss des ehemaligen
Restaurants Schäfli und die Entwicklung des
gesamten Areals zum Gegenstand hat, ist
nach wie vor durch ein Rechtsmittelverfahren
blockiert. Zwar hat das Baudepartement
nach einer langen Verfahrensdauer die Einsprache
gegen das Bauprojekt abgewiesen.
Der Entscheid wurde indessen weitergezogen
und liegt nun beim Verwaltungsgericht
zur Beurteilung. Es bleibt zu hoffen, dass
der Gerichtsentscheid noch im Jahr 2019
vorliegt, damit eine rasche Umsetzung dieses
Vorhabens erfolgen kann.
Neues Rechnungsmodell
Auch auf Verwaltungsebene blieb im Jahr
2018 einiges zu erledigen. Die per 1. Januar
2019 notwendige Umstellung auf das
neue Rechnungslegungsmodell (abgekürzt
RMSG) blieb eine Herausforderung. Für den
Gemeinderat hiess es, Entscheide zu treffen,
welche für künftige Generationen
verbindlich
sind und die Finanzpolitik der Gemeinde
prägen. Kernstück der Fragestellung bildete
dabei die Wahl der möglichen Variante zur
künftigen Darstellung des Verwaltungsvermögens:
Anders als beim Finanzvermögen –
welches nach den neuen Regeln zwingend
einer Aufwertung bedarf – lässt das HRM2
nach St.Galler Ausprägung unterschiedliche
Modelle zu. Vom Verzicht auf eine Aufwertung
bis zur vollständigen Aufwertung
sind verschiedene Varianten wählbar. Der
Gemeinderat hat sich – auch unter Beizug
externer Berater – intensiv mit dem Thema
beschäftigt und sich schliesslich für eine
volle Aufwertung des Verwaltungsvermögens
entschieden, verbunden mit dem Anspruch,
die daraus resultierenden Reserven
nicht zu beziehen. Dadurch wird sich der
künftige reguläre Abschreibungsaufwand
erhöhen, steht jedoch in einem adäquaten
Verhältnis zu den künftigen Investitionen.
Es kann so die Zielsetzung verfolgt werden,
mit der Präsentation eines ausgeglichenen
Ergebnisses der Laufenden Rechnung die
Verschuldung gut im Griff zu behalten.
Die längeren Abschreibungsdauern und
die Möglichkeit des Bezugs der Aufwertungsreserve
über einen Zeitraum von 10
bis 15 Jahren hinweg verleiten nämlich
dazu, das Jahresergebnis zu beschönigen.
Das ist sehr gefährlich und steht nach Ansicht
des Gemeinderates im Widerspruch
zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik,
welche auch einer zunehmenden Verschuldung
entgegenwirken soll. Bei der aktuellen
Zinssituation
am Kapitalmarkt ist die
Verschuldung vielleicht nicht der wichtigste
Parameter in Bezug auf die Beurteilung der
Kennzahlen. Ändern sich hingegen die Rahmenbedingungen
zur Geldmittelbeschaffung,
bleibt dieser Umstand nicht ohne
Folge für die Gemeinden: Je nach benötigtem
Fremdkapital steigt der Zinsaufwand
beträchtlich, verbunden mit Auswirkungen
auf das operative Ergebnis der Gemeinderechnung.
Daher ist es zentral, ein gesundes
Gleichgewicht zwischen den verschiedenen
finanziellen Kennzahlen zu gewährleisten:
Der Erhalt eines attraktiven Steuerfusses
unter Berücksichtigung der künftigen Investitionen
und einer gleichzeitigen Beschränkung
der Verschuldung muss unsere Vorgabe
bleiben.
Ortsplanung
Ein oft unterschätztes Thema der Kommunalpolitik
bleibt die komplette Überarbeitung
der Ortsplanung inklusive Baureglement.
Diese Arbeiten wurden vor