
Anschlusses ab der Sulzstrasse, auch über
diesen selbst. Der Bund wird keinen Autobahnanschluss
zulassen, wenn die Fortsetzung
nicht gesichert ist.
Ziel ist es, dass die Gemeinden Goldach und
Rorschach gleichzeitig an der Urne über die
Vernehmlassungsbeschlüsse der Räte zum
Kantonsstrassenprojekt Sulzstrasse bis See
abstimmen, wenn möglich am 24. November
2019.
Da der Kanton gestützt auf Art. 35 Strassengesetz
einzig die Gemeinden, auf deren
Gebiet die Strasse liegt, in das Vernehmlassungsverfahren
einbezieht, findet in
Rorschacherberg nur dann zwingend eine
Urnenabstimmung statt, wenn der (freiwillige)
Gemeindeanteil über 2 Mio. Franken
liegt. Ansonsten befindet die Bürgerschaft
an der Bürgerversammlung im Rahmen des
Voranschlages über den Kredit, sofern nicht
ein Antrag auf Urnenabstimmung gestellt
und gutgeheissen wird.
Anpassung Gemeindeordnung
Da zum einen das Ergreifen des Referendums
als sicher gilt und zum anderen
seitens der Behörden auch gewünscht ist,
empfiehlt sich eine Anpassung von Art. 34
der Gemeindeordnung. Neu sollen Vernehmlassungen
zu Strassenbauten des
Kantons direkt an der Urne entschieden
werden, wenn der Kostenvoranschlag bei
20 Mio. Franken oder höher liegt.
Im Zuge dieser Anpassung empfiehlt es
sich, zwei weitere – einzig redaktionelle –
Korrekturen vorzunehmen:
• Per 1. Januar 2019 ist der Nachtrag
zum Gemeindegesetz in Kraft getreten,
welcher die Einführung des Rechnungsmodells
St.Galler Gemeinden RMSG
beinhaltet. Mit dieser Änderung wird
unter anderem der Begriff «Voranschlag»
durch «Budget» ersetzt (siehe Antrag
Ziffer 2).
• Mit dem Erlass der Gemeindeordnung erfolgte
der Ersatz des vom Volk gewählten
Schulrates durch eine vom Gemeinderat
eingesetzte Schulkommission. Angesichts
des umfassenden Auftrages der Kommission
im Bereich Bildung hat der Gemeinderat
das Gremium in «Bildungskommission
» umbenannt (siehe Antrag Ziffer 3).
78 Gutachten