ANTRAG
Der Gemeinderat stellt der Bürgerversammlung vom 25. März 2019 folgenden Antrag:
Die Bürgerschaft der Gemeinde Goldach erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a
des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 als Anpassung der Gemeindeordnung:
1. Die Gemeindeordnung vom 21. März 2011 wird wie folgt geändert:
Art. 34
c) Vernehmlassung zur
Projektierung von Strassen
bauten des Kantons
Der Gemeinderat beschliesst über Vernehmlassungen zur
Projektierung von Strassenbauten des Kantons, wenn der
Kostenvoranschlag 2’000’000 Franken nicht übersteigt.
Er unterstellt seinen Vernehmlassungsbeschluss dem fakultativen
Referendum, wenn der Kostenvoranschlag über
2’000’000 Franken, aber unter 20’000’000 Franken liegt.
Liegt der Kostenvoranschlag bei 20’000’000 Franken
oder höher, unterbreitet der Gemeinderat seinen
Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft an einer
Urnenabstimmung.
2. In der Gemeindeordnung vom 21. März 2011 wird unter Anpassung an den Text
«Voranschlag» durch «Budget» ersetzt.
3. In der Gemeindeordnung vom 21. März 2011 wird unter Anpassung an den Text
«Schulkommission» durch «Bildungskommission» ersetzt.
4. Dieser Nachtrag wird ab 1. April 2019 angewendet.
Vom Gemeinderat erlassen:
Goldach, 22. Januar 2019
Gemeinderat Goldach
Dominik Gemperli Richard Falk
Gemeindepräsident Gemeinderatsschreiber
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