
Finanzen 9
Neubewertung Verwaltungsvermögen
Damit die Abschreibungen von Beginn weg
der betriebswirtschaftlich notwendigen
Höhe entsprechen, sieht RMSG die Möglichkeit
vor, das Verwaltungsvermögen neu
zu bewerten. Dabei ist es das Ziel, die Vermögenssituation
so darzustellen, wie sie
sich am 1. Januar 2019 präsentierte, würde
HRM2 seit jeher gelten. Da die Abschreibungsdauern
nach altem Rechnungsmodell
teilweise deutlich kürzer waren, ergibt sich
in der Konsequenz ein Aufwertungsbedarf.
Damit werden die bisher stillen Reserven offengelegt
und als Eigenkapital ausgewiesen.
Die Abschreibungen orientieren sich in der
Folge am neu bewerteten (höheren) Verwaltungsvermögen.
Verschuldung eingrenzen
Der Gemeinde Goldach stehen mit den Projekten
aus der Zentrumsentwicklung, dem
Autobahnanschluss samt den Begleitmassnahmen,
der Sanierung des Dorfbaches, der
Erneuerung der Rietbergstrasse oder der
Beteiligung an der Verlängerung der Thannäckerstrasse
mittelfristig hohe Investitionen
bevor. Die Verschuldung wird also deutlich
ansteigen.
Aus Sicht des Gemeinderates lässt es sich
bei dieser Ausgangslage nicht verantworten,
die verlängerten Abschreibungsdauern
ohne weitere Massnahmen umzusetzen,
auch wenn die aktuelle Verschuldung dank
der Buchgewinne aus dem Verkauf des
Baulandes im Sonnental deutlich gesenkt
werden konnte. Der Abschreibungsaufwand
würde sich im Jahr 2019 auf rund 1,6 Mio.
Franken reduzieren. Ohne einen jährlichen
Rechnungsüberschuss würde die Verschuldung
folglich einzig in diesem Ausmass
reduziert und wegen der viel höheren Investitionen
laufend steigen.
Hohe Aufwertungsreserven
Die PricewaterhouseCoopers PWC hat den
Gemeinderat bei der Aufarbeitung der notwendigen
Entscheidungsgrundlagen unterstützt.
Von besonderer Bedeutung war
die Erarbeitung des neuen Anlagebuches.
Daraus geht hervor, dass sich der Aufwertungsbedarf
nach RMSG beim Verwaltungsvermögen
aufgrund der Neubewertung auf
rund 45 Mio. Franken beläuft. Die betriebswirtschaftlich
notwendige Abschreibung
erhöht sich in der Folge auf rund 2,9 Mio.
Franken pro Jahr. Mittelfristig lässt sich
damit die Verschuldung auf einem vertretbaren
Niveau halten, eine ausgeglichene
Jahresrechnung vorausgesetzt.
Zusätzliches Eigenkapital im Umfang von
etwa 1,3 Mio. Franken ergibt sich im Übergang
zum RMSG aus der Neubewertung des
Finanzvermögens. Dieses ist zwingend zum
Verkehrswert in die Bilanz aufzunehmen.
Diesbezüglich kennt RMSG kein Wahlrecht.
Bezug der Reserve
Das RMSG lässt es zu, die Aufwertungsreserve
aus Verwaltungsvermögen innert
10 bis 15 Jahren ganz oder teilweise aufzulösen.
Damit könnte in Goldach die Jahresrechnung
im Extremfall also um jährlich bis
zu 4,5 Mio. Franken entlastet werden. Das
gäbe zwar Spielraum für eine hohe Steuerfusssenkung,
würde aber die positiven Effekte
auf die Verschuldung, die sich aus den
erhöhten Abschreibungen ergeben, im Umfang
des Reservebezugs aufheben oder gar
ins Gegenteil verkehren. Zudem würde das
über Jahrzehnte angesparte Volksvermögen
ohne nachhaltigen Nutzen vernichtet.
Nach dem Verzehr der Reserven müsste der
Steuerfuss wieder im gleichen Mass erhöht
werden. Als Konsequenz wäre dann aber
die Verschuldung um die Höhe der Reserveauflösung,
d. h. um bis zu 45 Mio. Franken,
höher.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen,
das Verwaltungsvermögen (exkl. Spezialfinanzierung)
zwar voll aufzuwerten, auf
einen Bezug der Aufwertungsreserve aber
komplett zu verzichten. Diese wird im vollen
Umfang als Eigenkapital (Volksvermögen)
ausgewiesen. Die Abschreibung wird damit
ab 2019 rund 2,9 Mio. Franken betragen
und mit den anstehenden Investitionen zusätzlich
steigen. Im Jahr 2018 betrug die ordentliche
Abschreibung 2 Mio. Franken.
Analogie zur Vergangenheit
Goldach hat seit der Einführung der Einheitsgemeinde
im Jahr 2003 durchschnitt-